Konditionen

Psychotherapie und Diagnostik

Wir rechnen nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Aber seine Psychotherapie selbst zu bezahlen bietet viele Vorteile: Sie haben keine langen Wartezeiten, können sich Ihren Therapeuten selbst auswählen, bestimmen selbst, wie viele Sitzungen Sie benötigen und wann Sie Therapiepausen einlegen möchten. Was viele nicht wissen: auch wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie die freie Wahl Ihres Therapeuten, auch wenn dieser nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnet. Oftmals können die Therapeuten, die mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, Ihnen nach dem Erstgespräch keinen Folgetermin anbieten, da keine Kapazitäten vorhanden sind, so dass Sie wieder auf die Suche gehen oder die lange Wartezeit bis zum Folgetermin in Kauf nehmen müssen.

Es gibt aber noch weitere Vorteile der Selbstzahlung, Sie bleiben gegenüber der Krankenkasse, Behörden, Versicherungen oder Arbeitgebern anonym. Außerdem sind Ihre Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigungsfähig.

Wir berechnen unsere Psychotherapieleistungen in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise gelten auch für Online Termine:

  • Erstgespräch: Psychologische Exploration (Diagnostik) von 50 Minuten Dauer: 87,- €
  • Erstgespräch mit Partner: Psychologische Exploration (Diagnostik) mit Partner von 50 Minuten Dauer: 100,- €
  • Jedes weitere Einzelgespräch: Psychotherapie Einzelperson von 50 Minuten Dauer: 100,- €
  • Paartherapie von 50 Minuten Dauer: 130,- €
  • Ausstellung eines psychopathologischen Befundberichts: 99,50 €
  • Anwendung und Auswertung von Testverfahren: 99,50 €

Sofern Sie eine Private Krankenversicherung oder Zusatzkrankenversicherung besitzen und diese nur einen Teil erstattet, können Sie den nicht erstattungsfähigen Betrag als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend machen.

Termine mit Diplom-Psychologin Sandra Jankowski können von den oben genannten Gebühren abweichen.

Psychologische Beratung und Coaching

Die Preise gelten auch für Online Termine:

  • Erstberatung von 50 Minuten Dauer: 87,- €
  • Psychologische Beratung 50 Minuten Dauer: 100,- €
  • Einzelcoaching von 50 Minuten Dauer: 100,- €
  • Elterncoaching (zu Zweit) von 50 Minuten Dauer: 130,- €

Die Kosten für ein Coaching können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten (Arbeitnehmer) oder als Betriebskosten (Selbständige/ Freiberufler) bei der Lohn- oder Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Zum Beispiel gilt ein berufliches Coaching als Fortbildung. Heben Sie hierfür Ihre Rechnung als Beleg auf.

Alle Preise und die Geschäftsbedingungen gelten auch für die Online Termine. Die Online-Termine für das Coaching sind per Vorkasse zu bezahlen.

Termine mit Diplom-Psychologin Sandra Jankowski können von den oben genannten Gebühren abweichen.

Vertragsbedingungen

Aufgrund von Zeitüberschreitungen bei vorhergehenden Terminen oder sonstigen Zwischenfällen kann es in der Praxis auch zu einer längeren Wartezeit kommen. Ich bitte Sie dies einzuplanen und zu berücksichtigen. Wir sind bemüht die Wartezeit so gering wie möglich zu halten.

Termine werden im Voraus vereinbart und sind verbindlich. Wenn Patienten/Klienten den vereinbarten Termin kurzfristig absagen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 87 € für ein Einzelgespräch und 100,- € für ein Paartermin fällig.
Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin mindestens zwei Werktage (48 Stunden) vorher verschoben oder abgesagt wurde. Wird ein Termin ganz ohne Mitteilung versäumt, ist das volle Honorar zu bezahlen.
Mit der Vereinbarung eines Termins erklären Sie sich mit dieser Regelung einverstanden.

Grundsätzlich wird das Honorar am Ende der Sitzung mit Karte bezahlt. Davon abweichend kann auch im Sonderfall bar bezahlt werden. Anschließend erhalten Sie per E-Mail eine Quittung.

Hinweise zur Zusatzkrankenversicherung

Was viele nicht wissen, dass man auch eine Zusatzkrankenversicherung für Heilpraktikerleistungen abschließen kann. Die Versicherung übernimmt dann je nach Tarif entweder komplett oder zum Teil unsere Leistungen.

Wenn Sie eine Zusatzkrankenversicherungen für Heilpraktikerleistungen haben, dann erstattet Ihnen Ihre Zusatzversicherung Ihre Kosten je nach Tarif. Erkundigen Sie sich bitte vorher, ob die Zusatzversicherung auch die Kosten einer Psychotherapie abdeckt.

Sollten Sie eine Zusatzkrankenversicherung abschließen wollen, dann beachten Sie bitte folgende Punkte:

Zusatzkrankenversicherung müssen Sie nicht unbedingt bei der gleichen Kasse abschließen, bei der Sie schon versichert sind. Möglicherweise bietet eine andere Versicherung einen Tarif an, der für Sie günstiger ist.

Grundsätzlich gibt es:

A) Die reinen Heilpraktikerzusatzversicherungen, welche umfangreiche Leistungen anbieten, sowohl bei der Übernahme unterschiedlicher Behandlungstechniken als auch bei der Erstattung der Höhe der Kosten, i. d. Regel 100%.

B) Versicherungen, die zusätzlich auch die Kosten für Zahnheilkunde und für Sehhilfen übernehmen und evtl. auch noch eine Reiseversicherung beinhalten. Hier wird allerdings meist ein Prozentsatz (z.B. 80%) der Heilpraktikerkosten übernommen.

Auch im Internet finden Sie gute und übersichtliche Ratgeber zum Thema Heilpraktikerversicherungen.

Worauf Sie jedenfalls achten sollten:

Wie bei allen Zusatzversicherungen werden beim Abschluss der Versicherung Gesundheitsfragen gestellt und eine Aufnahmeprüfung durchgeführt. Daher ist es empfehlenswert, noch vor einer Erkrankung eine Zusatzversicherung abzuschließen. Hier gilt oft, das vor Beginn der Versicherung die letzte Psychotherapie mindestens 2 Jahren zurück liegt, damit die Zusatzversicherung die Kosten übernimmt.

Dazu muss man bedenken, dass es bei vielen Versicherungen (jedoch nicht bei allen) eine Wartezeit von drei bis zu acht Monaten geben kann, in der Sie den Beitrag zwar zahlen, aber keinen Anspruch auf Leistungen haben.

Abrechnung mit der Privaten Krankenversicherung/ Beihilfe

Die Kostenübernahme von Psychotherapien durch private Krankenversicherungen wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob die Kosten einer Psychotherapie durch einen Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie übernommen wird. Oft schließen moderne private Versicherungen die aus. Die Beihilfe übernimmt die Kosten nicht.

Da Sie Ihre Heilbehandlung selbst bezahlen, können Sie die Leistungen als Gesundheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Auch die Leistungen, die Ihre Versicherung oder die Beihilfe nicht erstattet hat. Heben Sie hierfür Ihre Rechnungen als Beleg auf.

Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern.