Psychische Störungen sind der Hauptgrund für eine Erwerbsminderungsrente

Menschen werden aufgrund psychischer Erkrankungen in die Frührente gezwungen, so der Artikel des Tagesspiegels vom 17.10.2011. Das Durchschnittsalter bis zum Eintritt in die Rente verringere sich zunehmend. „Mittlerweile sind psychische Störungen der Hauptgrund für die Bewilligung von Erwerbsminderungsrenten“, so der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Dirk von der Heide.

In einem mehrstufigen Verfahren wird die Erwerbsunfähigkeit, als Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Rente festgestellt. Zuerst besteht Arbeitsunfähigkeit, die vom Hausarzt festgestellt wird und dieser überweist zum Psychiater oder Psychologen. Führt die Therapie nicht zu einer Besserung, kann bei der DRV eine Rehabilitationsmaßnahme beantragt werden. Diese Maßnahme dauert ca. drei Wochen. Besteht anschließend, trotz der Hilfe und Begleitung durch eine Psychotherapie weiterhin Arbeitsunfahigkeit, aufgrund der psychischen Erkrankung kann ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt werden, so Dieter Best, Bundesvorsitzender der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung.

Die Erfolgsrate der Rehabilitationsmaßnahme sei sehr hoch, so Dirk von der Heide (DRV), „84 Prozent der psychisch Erkrankten schaffen es durch die Reha zurück in den Job.“

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